Kostenmodell

Hier mal ein beispielhafter Überblick über die Kosten und deren Zusammensetzung

Baukostenzuschuss

Der BKZ wird für jeden Hausanschluss gesondert berechnet. Er dient der teilweisen Abdeckung der Kosten des Fernwärmeverteilnetzes:

Anschlussleistung in kWBKZ netto €BKZ brutto €
bis 15 kW3521,454190,53
zzgl. je 1 kW bis 150 kW176,07209,52
zzgl. je 1 kW ab 150 kW88,04104,76
nachträglicher Anschluss
Anschlussleistung in kWBKZ netto €BKZ brutto €
bis 15 kW7043,148381,34
zzgl. je 1 kW bis 150 kW220,12261,94
zzgl. je 1 kW ab 150 kW101,24120,47
Hausanschlusskosten - Pauschale

Die Hausanschlusskosten dienen zur Finanzierung eines Hausanschlusses incl. Leitungen und Wärme-Übergabestation – u.s.w.

NennweiteMehrlängen nettoMehrlängen brutto
DN 25625,43744,26
DN 32660,16785,59
DN 40694,89826,93
DN 50729,65868,28
DN 65799,65868,28
DN 80868,621033,66
DN 100972,851157,69
größere Nennweitenauf Anfrageauf Anfrage

Üblicherweise sind in den pauschalen folgende Leistungen enthalten:

  •  Bis zu 10 Tm (Trassenmeter) isolierter Hausanschluss-Leitung (Vor- und Rücklauf) sowie
  • Daten- und Steuerungskabel einschließlich aller erforderlichen Winkel und Verbindungen auf dem Grundstück des Kunden innerhalb und außerhalb (im Erdreich) des Gebäudes bis zur Wärme-Übergabestation einschließlich der notwendigen Erdarbeiten (außer befestigte Flächen) und des Wiederverfüllens und der Verdichtung. Innerhalb der Keller- räume erfolgt eine Verlegung der isolierten Rohrleitungen auf Putz ohne Verkleidung.
  • Mauerdurchführungen beider Rohrleitungen einer Kelleraußenwand bei üblichem Schwierigkeitsgrad,
  • Einbau eines wasserdichten Durchgangsstücks und
  • Wiederherstellung der Kelleraußenwand.

Nicht enthalten sind:

  • Zusätzliche Durchbrüche und Maurerarbeiten

In den pauschalen Kosten sind i.d.R. folgenden Leistungen enthalten:

  • Wärme-Übergabestation mit Wärmetauscher, Regelventil, Regelung, Wärmemengenzähler und weitere Armaturen einschließlich Installation, Inbetriebnahme und Einweisung des Kunden,
  • Beseitigung von anfallenden Abfällen sowie
  • Besenreinigung der Kellerräume.
Nicht enthalten sind:
  • der Anschluss der Kundenanlage an die Wärme-Übergabestation,
  • die Demontage einer vorhandenen Heizanlage (Kessel, Öltanks usw.) und
  • eventuell notwendige Veränderungen an der Kundenanlage.

Richtig teuer wird es bei Kosten die nicht in der Pauschale enthalten sind:

Mehrlängen über 10 Tm Hausanschlussleitung auf dem Grundstück
im Erdreich verlegte Leitungen:
NennweiteMehrlängen nettoMehrlängen brutto
DN 25625,43744,26
DN 32660,16785,59
DN 40694,89826,93
DN 50729,65868,28
DN 65799,65868,28
DN 80868,621033,66
DN 100972,851157,69
größere Nennweitenauf Anfrageauf Anfrage
innerhalb von Gebäuden verlegte Leitungen:
NennweiteMehrlängen nettoMehrlängen brutto
DN 25199,54237,46
DN 32221,28263,33
DN 40242,98289,15
DN 50264,70314,99
DN 65308,13366,68
DN 80351,57418,36
DN 100394,99470,04
größere Nennweitenauf Anfrageauf Anfrage

Die Kosten werden in der Regel pro Trassenmeter (Tm), also für Vor- und Rücklauf, erhoben. Zur Abrechnung werden die Mehrlängen auf volle 10cm gerundet.

Befestigte Flächen

Wird der Ausbau und die Wiederherstellung befestigter Oberflächen (Asphaltdecken, Gehwegplatten, Pflastersteine) durch die AFK durchgeführt, fallen Mehrkosten an. Die jeweiligen Trassenmeterpreise werden Ihnen bei einer Kostenaufstellung genannt.

Erschwernisse

a) Nicht enthalten in den pauschalen HAK sind sonstige Erschwernisse, z.B. die Beseitigung von Hindernissen wie alte Fundamente, Mauern oder Felsen im Erdreich, Kellerwände aus Naturstein, zu schonende Bepflanzungen, Umlegung anderer Leitungen usw.

b) Nicht enthalten in den pauschalen HAK sind weiterhin Wiederherstellungen, z.B. von Wegen, Bepflanzungen und sonstigen Installationen (Mülltonnenhäuschen, Lampen, Brunnen, Gartenteiche, Zäune usw.).

c) Soweit die in a) und b) aufgeführten Arbeiten von der AFK übernommen werden, sind sie vom Kunden gesondert nach Aufwand zu bezahlen. Die AFK ist berechtigt, eine Erstattung der Selbstkosten, d.h. der Herstellkosten zzgl. eines angemessenen Verwaltungskostenzuschlags zu verlangen.

Wenn die Selbstkosten nicht ermittelt oder nicht zugeordnet werden können oder der Aufwand für die Ermittlung unangemessen hoch ist, wird für jede durch Erschwernisse erforderliche angefangene halbe Arbeitsstunde pro Arbeiter eine Vergütung von 47,00 EUR (netto) bzw. 55,93 EUR (brutto, inkl. 19 % USt.) in Rechnung gestellt. Materialkosten werden zzgl. eines angemessenen Verwaltungskostenzuschlags gesondert erhoben.

Grundpreis
Wärmelieferung in kWGP netto €/aGP brutto €/a
bis 15 kW596,58709,93
zzgl. für jedes weitere kW bis 100 kW39,7747,33
zzgl. für jedes weitere kW ab 100 kW33,4139,75

Der Grundpreis dient „im Grunde“ der Abzahlung der Infrastruktur, sprich, der Bezahlung der exorbitant teuren Wärmeleitungen.

Nimmt man als Beispiel die Sockelleistung von 709,93 €, welche für eine durchschnittliche DHH eher zu gering ist, muss man unterstellen, dass die Bemessungsgrenze gerade so gewählt wurde, dass man nahezu jeden Anschluss über dem Sockelpreis abrechnen kann.

Bei einer üblichen Heizleistung von Bestands-DHH darf man eine Leistung von 21 kW annehmen. 

Daraus ergibt sich:

709,93 € zzgl. 6 x 47,33 € = 283,99 €, Summe: 993,91 €/a

Eine 100 kW-Anlage rechnet sich wie folgt:

709,93 € zzgl. 85 x 47,33 € = 4023,05 €, Summe: 4732,98 €/a

Nimmt man einen mittelständischen Gewerbebetrieb mit einer Leistung von 455 kW rechnet sich das wie folgt:

709,93 € zzgl. 85 x 47,33 = 4023,05 € zzgl. 355 x 39,75 € = 14111,25 €, Summe: 18844,23 €

Kommentar:

Gerechtfertigt wird Fernwärme  auch gerne mit dem Argument, dass man keine „eigene“ Heiztechnik mehr braucht. Das ist mitnichten korrekt, ersetzt man doch den eigenen Heizkessel bzw. die eigene „Feuerstelle“ lediglich durch eine Wärmeübergabestation mit der praktisch gleichen Funktion wie der eigene Heizkessel mit dem Unterschied, dass der Brenner kilometerweit woanders läuft und die Wärme extrem verlustbehaftet transportiert wird.

Arbeitspreis
Verbrauchsmenge in MWH/aAP netto €/a/MWhAP brutto €/a/MWh
bis 500 MWh/a115,20
(=11,520 ct/kWh)
137,09
(=113,709 ct/kWh
zzgl. für jede weitere MWh ab 500 MWh/a90,58
(9,058 ct/kWh
107,79
(=10,779 ct/kWh)
zzgl. für jedes weitere kW ab 100 kW33,4139,75

Preisanpassungen

Die „Preisanpassungen“ unterliegen extrem undurchsichtigen Preisgleitklauseln für die sich seit längerem das Kartellamt interessiert.

Im Prinzip verwenden praktisch alle Fernwärmeversorger zur Absicherung ihres Monopols diese Konstruktion welche aus polit-Ideologischen Gründen zur Schaffung unauflösbarer Abhängigkeit geschaffen wurde.

Die Anpassung kann absolut einseitig passieren und Bedarf keiner Zustimmung des Abhängigen.

Der Anbieter ist zur Änderung der Preise von Hausanschlusskosten, Grundpreis und Arbeitspreis nach den üblichen Preisgleitklauseln einseitig berechtigt. 

Kostenmodell

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