Was wäre, würde man neue Netze in Freilassing aufbauen?
Fordert ein Stadtrat vor einem Beschluss über eine mögliche Fernwärmenutzung in bestimmten Stadtgebäuden eine grobe Übersicht über die dadurch entstehenden Kosten, wird dieser Vorstoß schlicht abgeblockt, man solle nicht den dritten Schritt vor dem ersten machen.
Es ist nicht etwa ein „Denkfehler“. Das ist System. Das Vorhaben soll soweit vorangetrieben werden, inklusive Interessentenabfrage, ohne diesen potentiellen Interessenten auch nur eine kleine Zahl zu nennen, was die neue Abhängigkeit denn so kosten sollte.
In Freilassing gibt es bereits ein Zwangsanschlussgebiet
Erstaunlich ist, nimmt man sich die Arbeitsfassung mit Stand 25. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung für ein öffentliches (Zwangs-)Fernheizwerk vor, wie dort gerechnet wird…
Joule oder Watt?
Wir leben in einer Zeit, in der es zwar „Joule“ noch gibt, diese Einheit im Grunde auch zulässig ist, jedoch ist das Watt die gängige und übliche Einheit. Welchen Sinn macht es also, eine Einheit zu verwenden, bei denen selbst langjährig gediente Fachleute überlegen müssen, wie denn wohl der Umrechnungsfaktor ist und ob man den nach 45 Jahren in seinem Beruf noch korrekt aus seinem Kopf abrufen kann?
Genau deshalb. Um möglichst Verwirrung zu stiften und es Kritikern nicht allzu leicht zu machen.
Wie werden Leistungen z.B. an Heizungen angegeben?
Wie man beiden Typenschildern von Kessel und Brenner entnehmen kann, kommt ausschließlich die Einheit kW zur Anwendung. Dies auch deshalb, weil dies seit über 40 Jahren im technischen Umgang Standard ist.
Definition Mindestanschluss in der Satzung:
§ 5 (3) Als Mindestanschluss für Wohngebäude werden 45.000 KJ/h zugrunde gelegt.
Unter Verwendung des Umrechnungsfaktors 3600 kommt man also auf eine:
Anschlussleistung von 12,5 kW
Damit könnte jeder was anfangen, aber ist das seitens des Zwangsanbieters von Interesse?
Definition Herstellungsbeitrag je 1.000 KJ/H Bestellleistung
Die in § 6 der Satzung genannten 48,70 € netto stehen für 1.000 KJ/h oder umgerechnet 0,2777777778 kW.
Derart umgerechnet ergibt das für 1 kW einen Betrag von 175,32 € netto.
Definition Grundgebühr je 1.000 KJ/h Anschlusswert
Nach § 9 (2) beträgt die Grundgebühr jährlich 13 € je 1.000 KJ/h Anschlusswert oder 46,80 € je 1 kW.
Ergibt welche Kosten für einen hypothetischen Anschluss:
Anschlusswert lt. Typenschild oben: 455 kW
Herstellungsbeitrag: 175,32 € x 455 = 79.770,60 € netto oder 94.927,01 € brutto
Grundgebühr pro Jahr: 46,80 € x 455 = 21.294 € netto oder 25.339,86 € brutto
Bewertung:
Diese bleibt jedem selbst überlassen.
Aussicht:
In Freilassing wurde seitens des sog. Beratungsbüros für das Gebiet „Richard-Strauss-Strasse“ eine Trassenlänge von 5,3 km für den wärmstens empfohlenen Wärmenetzbau veranschlagt.
Sieht man sich die Trassierung genauer an, stellt man fest, dass bei den Trassenmetern mal schlicht die Hausanschlüsse unter den Tisch fallen. Nimmt man google-earth zu Hilfe, und misst man die Hausanschlüsse dort nach, muss man nochmal 2,05 km hinzurechnen
Dies sind knapp 39 % als tatsächlich zu verlegen sind.
Ganz nebenbei werden sämtlichste Straßen bei der Verlegung massiv beschädigt um ein System zu verlegen, welches in der Zirbenstrasse einen Verlust von bis zu 37,95 Prozent aufweist.
Umweltschutz sieht anders aus.