Jahr
verkaufte mW/h
verkaufte kW/h
verkaufte m³
eingekaufte m³
Differenz in m³
Differenz in %

2023

3581

3581000

355964

541870

185906

34,31

2022

4458

4458000

443141

627622

184481

29,39

2021

4560

4560000

453280

730564

277284

37,95

Wie komme ich an die eingekaufte Energiemenge?

Fernwärmeversorger sind erst seit ca. Oktober 2021 über die AVBFernwärmeV § 1 a verpflichtet, auf ihrer Homepage über die eingekaufte Energiemenge zu informieren. Nur mit dieser Zahl lässt sich der tatsächliche Verlustgrad der jeweiligen Anlage berechnen. Dies damit auf einfachstem Wege, werden doch die „verkauften“ Energiemengen gerne als Erfolgsmeldungen veröffentlicht.

Aus gutem Grund allerdings, haben sich die Versorger in aller Breite massiv gewehrt, die eingekaufte Energiemenge veröffentlichen zu müssen.

Musterbrief

Adresse

Fernwärmeversorger

Betreff: eingekaufte Energiemengen im Fernwärmbereich XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

AVB FernwärmeV § 1 a – Zitat:

 

  • Das Fernwärmeversorgungsunternehmen (also die Stadt Freilassing) hat in leicht zugänglicher Form in jeweils aktueller Fassung seine allgemeinen Versorgungsbedingungen, einschließlich der dazugehörenden Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln und Preiskomponenten, sowie eindeutige Verweise auf die Quellen verwendeter Indizes und Preislisten barrierefrei im Internet zu veröffentlichen.
  • Das Fernwärmeversorgungsunternehmen hat zudem Informationen über Netzverluste in Megawattstunden pro Jahr als Differenz zwischen der Wärme-Netzeinspeisung (eingekaufte Energiemenge) und der nutzbaren Wärmeabgabe im Internet in leicht zugänglicher und allgemein verständlicher Form zu veröffentlichen. Die Wärmeabgabe entspricht der vom Kunden und vom Versorger für eigene Einrichtungen entnommene Wärme.

 

Diese Daten sind mithin per Gesetz im Internet zu veröffentlichen, am naheliegendsten wäre die Veröffentlichung auf der stadteigenen Homepage. Dort bin ich heute nicht fündig geworden.

Ich denke, dass „totschweigen“ das Problem der wohl exorbitant hohen Verluste nicht aus der Welt schaffen wird.

Ich erwarte, dass diese Zahlen bis spätestens xx.xx.xxxx auf der Homepage Ihrer Firma veröffentlicht werden.

Sollten Sie sich außerstande sehen, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, würde das dazu führen, einen ausgewiesenen Fachanwalt für Verwaltungsrecht auf diesen Fall anzusetzen. Wir sollten es nicht soweit kommen lassen. Dass Verschweigen keine gute Lösung ist, sieht man aktuell an den VG-Urteilen zu den von der Regierung geschwärzten Corona-Protokollen.

Rein vorsorglich möchte ich auf ABV FernwärmeV § 3 Bedarfsdeckung – Entwurfsfassung hinweisen. Wie gedenkt die Stadt Freilassing zu handeln, sollte dieser Gesetzestext in Vollzug kommen. In Konsequenz würde das bedeuten, dass Zwangsangeschlossene des Heizwerks Zirbenstrasse nach energetischer Sanierung in entsprechender Qualität ihren Anschlusswert auf Null setzen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Zusatzkosten und versteckte "Gebühren"

Bei kommunalen Wärmeversorgern ist es zudem hilfreich, die versteckten Gebühren im Bereich der Fernwärmeversorgung zu hinterfragen.

Dazu sollte man gezielt Stadträte ansprechen und diese auffordern, einen öffentlichen Nachweis zu führen über:

  • Materialaufwand
  • Personalaufwand
  • Sonstiger betrieblicher Aufwand

 

Es ist höchst erstaunlich, welche „Kosten“ hier produziert und/oder versteckt werden.